Preisgestaltung

Wie finanzieren sich unsere Reisen, Freizeit– und Urlaubsangebote?

Jeder Teilnehmer; jede Teilnehmerin zahlt den Grundpreis für die anfallenden Sachkosten (Fahrtkosten, Verpflegung, Unterkunft, Eintritte, Reiseleitung etc.) für sich selbst. Die Pflegekasse übernimmt für viele Menschen mit Unterstützungsbedarf (ab Pflegegrad 2) die Kosten der Assistenzleistungen (Verhinderungspflege). Dadurch ist es uns möglich jeder Person die über die Verhinderungspflege bezuschusst wird, einen Nachlass zu geben. Wir bezeichnen diesen als Vorzugspreis.

z.B. Verhinderungspflegezuschuss:Bildergebnis für Preisgestaltung

85,- €/Tag bei Pflegegrad 2 bzw. HBG 1-2

95,- €/Tag bei Pflegegrad 3 und höher bzw. HBG 3-5

Im Einzelfall können (besonders bei „Allein Reisen“ und „inklusiven Busreisen“) die Abrechnungssätze höher liegen, da hier die Kosten der Assistenzleistungen unverhältnis hoch liegen.

Falls ein Mensch mit erhöhtem Unterstützungsbedarf keine Verhinderungspflege erhält oder sein Budget aufgebraucht ist, erhöht sich der Grundpreis um 85.- €/Tag, bzw. 95.- €/Tag. Wir bitten um Verständnis dass wir diesen Zuschlag erheben müssen. Der erhöhte Unterstützungsbedarf muss von unserer Seite auch personell abgedeckt werden.

Der Preis der Reise-, Urlaubs– und Freizeitangebote ist folglich der Grundpreis. Wer einn Pflegegrad 2 und höher hat und bezuschusst wird, zahlt den Vorzugspreis. Ein Zuschlag ist dann fällig wenn Menschen eine erhöhten Unterstützungsbedarf haben und nicht bezuschusst werden.

Beispiel 1: Mensch mit Unterstützungsbedarf + Verhinderungspflegeanspruch

Traktorreise: Grundpreis 85,-€ minus 25,-€ Nachlass = Vorzugspreis 60,-€

Beispiel 2:  Mensch ohne Unterstützungsbedarf – kein Anspruch auf Verhinderungspflege

Traktorreise: Grundpreis 85,- €.

Beispiel 3:  Mensch mit Unterstützungsbedarf +  ohne Verhinderungspflegeanspruch (Pflegegrad 2-5) oder (HBG 1-4)

Traktorreise: Vorzugspreis 60,- €. + Zuschlag bei z.B. Pflegegrad 2 (2 Tage je 85.-€) 170.-€  = Gesamtpreis 230.- €

Bei den inklusiven Busreisen müssen wir die Kosten für den evtl. benötigten Assistenten zusätzlich auf die Teilnehmer umlegen. Bitte setzen Sie sich bei einer bestimmten inklusiven Busreise mit Inklusio in Verbindung. Die zusätzlichen Kosten können je nach Fall unterschiedlich sein.

Seit 2015 kann übrigens jeder Pflegegeldempfänger (ab Pflegegrad 2) 1.612,- € für die Ersatz– bzw. Verhinderungspflege (max. 6 Wochen) zusätzlich auch 50% der Leistungen für eine Kurzzeitpflege (weitere 806,– €) in Anspruch nehmen. Insgesamt stehen Ihnen also nun 2.418,- € pro Jahr  zur Verfügung. Seit 2017 können bei Kombinationsleistungen (Sachleistung und Pflegegeld jeweils anteilig) 40% der Sachleistungen ebenfalls dazu erstattet bekommen.

Härtefälle werden von uns gesondert betrachtet.

Damit dürfte einer Finanzierung der Urlaubsmaßnahme nichts mehr im Wege stehen.

Wir beraten Sie gerne!